Konkretes Beispiel: Konzerte

Fotografen werden in vielen Fällen nur unter der Bedingung zu Konzerten akkreditiert, daß die Bilder nur in bestimmten Kontexten genutzt werden dürfen. Mitunter verlangen Konzertveranstalter von Fotografen Verträge zu unterschreiben, die Vertragsstrafen vorsehen, wenn die Bilder z.B. statt nur in der beauftragenden Tageszeitung in social media erscheinen.

Heute ist ein Fotograf nicht dafür verantwortlich und aus der Haftung raus, wenn jemand, im Rahmen einer Urheberrechstverletzung, das Bild z.B. von der Website der Zeitung nimmt und bei Instagram postet.