Hier ein Link zum Text “13 Kritikpunkte an den geplanten §§ 9 ff. Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz – UrhDaG” von RA Dr. Christian Seyfert, LL.M. (San Francisco, GGU), der sehr schön auf den Punkt bringt, daß es für viele Punkte garkeine Notwendigkeit aus der EU-Richtlinie gibt.