Wir sind eine Gruppe von Fotografen, die große Bedenken bei der geplanten Änderung des Urheberrechts haben. Wir erleben das Urheberrecht tagtäglich in der Praxis, es ist eine wichtige rechtliche Grundlage unserer Arbeit und sichert unsere Existenz. In den letzten Monaten haben wir uns intensiv in den Gesetzentwurf eingearbeitet und dabei auch fachliche Hilfe von unterschiedlichen Seiten erhalten.
Wir haben geschrieben, viel telefoniert, erklärt, auf die besonderen urheberrechtlichen Aspekte der Fotografie aufmerksam gemacht und unsere beiden Stellungnahmen direkt bei den Abgeordneten schriftlich platziert. 165 Abgeordnete haben wir persönlich angeschrieben.
Als wir anfingen, hätten wir nie gedacht, dass sich daraus eine Initiative mit über 400 Mitzeichner:innen und zwei Stellungnahmen entwickeln würde.
Der Bundestag hat die Umsetzung der EU Urheberrechtsreform am 20. Mai 2021 beschlossen und wir befinden uns seit Inkrafttreten des neuen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetzes (UrhDaG) zum 01.08.2021 in einer neuen Ära des Urheberrechts. In einigen Aspekten bedeutet das einen Paradigmenwechsel. Das Ergebnis dieser Reform, kann uns als Urheber:innen nicht glücklich machen. Wir werden aus dieser Reform, die eigentlich dazu führen sollte unsere Rechte zu stärken, deutlich geschwächt hervor gehen. Auch wenn dies von vielen Seiten anders kommuniziert wird. Deshalb verfolgen wir weiterhin das Thema.
Hier findet Ihr unser aktuelles Arbeitspapier, dass sich mit dem Inhalt und den Folgen des Gesetzes ausSicht von uns Fotograf:innen beschäftigt. Es ist umfangreich, aber das Gesetz ist in seinen Auswirkungen auch komplex und weitreichend. Mit der Grafik möchten wir versuchen, die Problematik bildhaft logisch darzustellen. Es ist eine Annäherung und eine Interpretation der aktuellen Rechtslage durch uns. Es ist leider so, dass viele Teile des Gesetzes durch Gerichte ausgelegt werden müssen. Der Gesetzgeber ist hier in vielen Aspekten vage geblieben und hat Begrifflichkeiten nicht genau definiert.
Es ist wichtig, dass die Urheber:innen der Fotografie sich intensiver an den Entscheidungsprozessen beteiligen, sich aktiv einbringen und ihre Rechte einfordern, denn die Frage bleibt: Welchen Wert hat Fotografie, wenn Fotograf:innen ihre Rechte egal sind? Unsere Berufsverbände sind hier ebenfalls gefragt, diese Fragen mit ihren Mitgliedern zu diskutieren, einzuordnen, dazu eine Haltung zu entwickeln, diese zu kommunizieren und entsprechend zu handeln.
Abgesehen von den Urheberrechten geht es auch konkret um Geld (Honorare für die ECL und Vergütungen für die neuen Schranken wie z.B. Pastiche). Hier wird bei der Umsetzung der Urheberrechtsreform die VG Bild-Kunst eine tragende Rolle spielen und es wird wichtig sein, sich aktiv zu beteiligen. Die aktuell anstehende Neufassung des Wahrnehmungsvertrages und die in Zukunft festzulegenden Verteilungspläne werden entscheiden, ob ein nennenswerter Betrag bei den einzelnen Urheber:innen ankommt. In diesem Zusammenhang bedarf die Ausgestaltung der kollektiven Lizenzen mit erweiterter Wirkung (ECL) im Namen der Urheber:innen mit den Diensteanbietern einer kritischen Begleitung durch alle Urheber:innen, damit das Preis-Leistungs-Gleichgewicht gewahrt bleibt und wir nicht die Kontrolle über unsere Werke verlieren.
Unser Arbeitspapier und unsere Gedanken können gerne von Euch in die Community der Fotografie weiter getragen werden.
Fotografie hat Urheber:innen. Urheber:innen haben Rechte.
Heiner Müller-Elsner, www.mueller-elsner.de
Sascha Rheker, www.sascharheker.com
Florian Sonntag, www.floriansonntag.com
Marco Urban, www.marco-urban.de
Jan-Frederik Wäller, www.waeller.info
Foto: © Sascha Rheker